Rassismus-Monitoring

Das Projekt des ”Rassismus-Monitoring” möchte im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Lagebild zu rassistischen Vorfällen vor Ort erarbeiten, darüber berichten und über unterschiedliche Veranstaltungen zum Thema ”Alltagsrassismus” in der allgemeinen Öffentlichkeit sensibilisieren sowie Multiplikator*innen möglichst umfassend fortbilden.
Mit bekannten Vertrauenspersonen aus den verschiedenen Initiativen der Willkommenskulturen im Kreis Herzogtum Lauenburg soll ein Dokumentationswesen aufgebaut werden, das in einem standardisierten Verfahren rassistische Vorfälle aus subjektiver Opfersicht in anonymisierter Form erfassen soll.
Dazu sollen im ersten Schritt potentielle Vertrauenspersonen als ”Interviewer” gewonnen, für die Dokumentation geschult und zum Datenschutz verpflichtet werden. Hierbei gilt, dass die Vertrauenspersonen lediglich Vorfälle im Gespräch erfassen, allerdings nicht beraten sollen. Sie sollen allerdings wissen, wo Beratung möglich ist.

Über das Angebot, rassistische Vorfälle dokumentieren zu wollen, wird in mehrsprachigen Flyern informiert, die an möglichst vielen Zugangsstellen für die Zielgruppe ausliegen oder ihnen gezielt übergeben wird. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Angaben freiwillig erfolgen sollen, dass der Vorfall anonymisiert aufgenommen wird und das nur bei ausdrücklich artikuliertem Bedarf über die Zugangsstellen der Kontakt zu einer Vertrauensperson vermittelt wird.

Aus den erfassten Vorfällen wird einmal jährlich ein ”Rassismusbericht” erstellt und veröffentlicht, anonymisiert in seiner Form, aber möglichst aussagekräftig mit Blick auf das Lagebild vor Ort. Dieser soll jeweils ergänzt werden, um Beispiele aus den sozialen Medien, in denen vielfach in enthemmterer Form rassistische Äußerungen getätigt werden als direkt von Angesicht zu Angesicht.

BITTE ZÖGERN SIE NICHT, UNS ANZUSPRECHEN!

Verein Miteinander leben e.V.
Ratzeburger Bündnis

Beratungsangebot des Antidiskrimininierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e.V. in Mölln

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. startet April 2024 ein festes Beratungsangebot in der Internationalen Begegnungsstätte „Lohgerberei“ in Mölln. Jeden 1. und 3. Mittwoch in Monat können Menschen sich in einer offenen Sprechstunde von 13:00 – 15:00 Uhr zu Diskriminierungsvorfällen fachkundig beraten lassen. Das Angebot der Antidiskriminierungsberatung ist kostenfrei.

„Wir freuen uns, dem Beratungsangebot des Antidiskriminierungsverbandes hier in Mölln in der Internationalen Begegnungsstätte „Lohgerberei“ einen festen Raum geben zu können und begrüßen ausdrücklich die Ausweitung dieser wichtigen Beratungsarbeit in Schleswig-Holstein“, sagt Antje Buchholz, 2. Vorsitzende des Vereins Miteinander leben e.V..

Mit dem Projekt BeAGGtiv unterhält der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. als zentraler zivilgesellschaftlicher Akteur der Antidiskriminierungsarbeit in Schleswig-Holstein seit dem 01. Mai 2023 ein Kompetenz- und Beratungszentrum zur landesweiten Bekämpfung von Diskriminierung.

„Im Rahmen des Projektes BeAGGtiv bieten wir eine umfassende, individuelle und vertrauliche Einzelfallberatung für alle Menschen in SH, die sich von Diskriminierung und Ungleichbehandlung betroffen sehen.

Unter Zugrundelegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erstreckt sich die rechtliche Antidiskriminierungsberatung durch BeAGGtiv auf alle vom Benachteiligungsverbot des AGG erfassten Lebensbereiche des Arbeitslebens sowie der sogenannten zivilrechtlichen Massengeschäfte des Alltags. Wir verfolgen in der Beratung einen horizontalen Ansatz, d.h. wir beraten Personen, die sich benachteiligt fühlen aufgrund sämtlicher im AGG berücksichtigten Diskriminierungsmerkmale, also bei Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Neben der qualifizierten Beratung unterstützen wir als zur Wahrnehmung der besonderen Interessen von benachteiligten Personen gemäß § 23 AGG befugter Antidiskriminierungsverband von Benachteiligung Betroffene zudem bei der außergerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche aus dem AGG und leisten Beistand in Verfahren vor Gericht.“ (Quelle: Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V.)

Informationen zum Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e.V. unter: https://advsh.de/